DUBAI FINEHOMES                                                 

Ihr neues Luxusobjekt im Land der Zukunft

 

STEUERN IN DUBAI

Dubai bietet neben einem erstklassigen Lebensstandard, extrem grosse Sicherheit ein steuerfreies Umfeld für Privatpersonen und Firmen.

Einkommens- und Vermögenssteuer

In Dubai wird keine Einkommenssteuer erhoben. Alle privaten Einkünften sind steuerfrei. Dazu gehören Gehälter, Renten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne aller Art. Eine Vermögenssteuer (auch für Immobilien) existiert nicht.

Immobiliengewinne, Erbschafts- und Schenkungssteuer

In Dubai wird keine Immobiliengewinnsteuer auf den Wiederverkauf von Immobilien erhoben. Allerdings fällt bei Immobilientransaktionen eine Übertragungsgebühr von 4 % an, die in der Regel vom Käufer bezahlt wird. Erbschaften und Schenkungen müssen weder zum Zeitpunkt des Todes noch bei Erhalt der Erbschaft bzw. Schenkung versteuert werden.

Mehrwertsteuer

Seit dem 1. Januar 2018 wird in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Mehrwertsteuer von 5% erhoben.


WOHNSITZ IN DUBAI

Grundsätzlich gibt es für Ausländer drei Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung in Dubai zu erhalten:

  1. FIRMENGRÜNDUNG - Als Besitzer einer Firma in Dubai ist man berechtigt, ein Investoren-Visum zu beantragen. Dieses ist jeweils zwei Jahre gültig.
  2. IMMOBILIENERWERB - Durch den Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens AED 1,000,000, erhält man ebenfalls die Berechtigung, ein Investoren-Visum zu beantragen. (10 Jahre Golden Visa)
  3. KLASSISCHE ANSTELLUNG BEI EINEM UNTERNEHMEN - Ein gewöhnliches Arbeitsvisum, das zwei Jahre gültig ist, erhält man durch eine klassische Anstellung bei einem Unternehmen in Dubai.