STEUERN IN DUBAI
Dubai bietet neben einem erstklassigen Lebensstandard, extrem grosse Sicherheit ein steuerfreies Umfeld für Privatpersonen und Firmen.
Einkommens- und Vermögenssteuer
In Dubai wird keine Einkommenssteuer erhoben. Alle privaten Einkünften sind steuerfrei. Dazu gehören Gehälter, Renten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne aller Art. Eine Vermögenssteuer (auch für Immobilien) existiert nicht.
Immobiliengewinne, Erbschafts- und Schenkungssteuer
In Dubai wird keine Immobiliengewinnsteuer auf den Wiederverkauf von Immobilien erhoben. Allerdings fällt bei Immobilientransaktionen eine Übertragungsgebühr von 4 % an, die in der Regel vom Käufer bezahlt wird. Erbschaften und Schenkungen müssen weder zum Zeitpunkt des Todes noch bei Erhalt der Erbschaft bzw. Schenkung versteuert werden.
Mehrwertsteuer
Seit dem 1. Januar 2018 wird in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Mehrwertsteuer von 5% erhoben.
WOHNSITZ IN DUBAI
Grundsätzlich gibt es für Ausländer drei Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung in Dubai zu erhalten: